Tunesische Zoll
Verlust von Ausweispapieren Bei Verlust oder Diebstahl des Passes kann die Deutschen Botschaft in Tunis einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. In Ausnahmefällen ist dies nach vorheriger Terminabsprache auch bei dem Honorarkonsul auf Djerba möglich. Der Verlust oder Diebstahl ist bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen. Die Bescheinigung der Polizeibehörde über die Anzeige ("attestation de perte") ist der Botschaft vorzulegen und muss auch bei der Ausreise den tunesischen Grenzbeamten vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, eine Passkopie bei einer während der Auslandsreise erreichbaren Kontaktperson zu hinterlegen. Eine Ausreise mit einem anderen Ausweispapier als dem bei der Einreise vorgelegten ist nicht möglich, bei einem Verlust ist in jedem Fall die Ausstellung eines Reiseausweises zu beantragen.
zu beachten Quellenangaben von auswaertiges-amt.de